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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06   

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https://dejure.org/2006,4342
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06 (https://dejure.org/2006,4342)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.10.2006 - 3 M 63/06 (https://dejure.org/2006,4342)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 3 M 63/06 (https://dejure.org/2006,4342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung der unerwünschten Folgen einer Genehmigung auf Grund eines unwirksamen Bebauungsplans durch eine zur Bauleitplanung befugte Gemeinde; Klage einer Gemeinde gegen eine Entscheidung über die Ersetzung des von dieser Gemeinde versagten Einvernehmens; ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 8; ; BauGB § 14; ; BauGB § 15; ; BauGB § 31; ; BauGB § 34; ; BauGB § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung; Planungshoheit; Bebauungsplan; Unwirksamkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einvernehmen der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 283
  • DÖV 2007, 393
  • BauR 2007, 515
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06
    Die Klage einer Gemeinde gegen eine Entscheidung, durch die das von ihr versagte Einvernehmen nach § 36 BauGB ersetzt wird, kann nur erfolgreich sein, wenn sie dadurch in ihren Rechten verletzt wird (im Anschluss an BVerwG, B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815).

    Es muss also festzustellen sein, dass mit der Planungshoheit verknüpfte materielle Rechte der Gemeinde verletzt wurden (BVerwG, B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815).

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06
    In seinem Urteil vom 21.11.1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 (vgl. auch die Parallelentscheidungen zum Az. 4 C 60/84 - BRS 46 Nr. 4 = ZfBR 1987, 98 = UPR 1987, 1884 und zum Az. 4 C 37/84 - NJW 1987, 1348) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84

    Fehlende Bindungswirkung eines Bescheids der höheren Verwaltungsbehörde über die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06
    In seinem Urteil vom 21.11.1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 (vgl. auch die Parallelentscheidungen zum Az. 4 C 60/84 - BRS 46 Nr. 4 = ZfBR 1987, 98 = UPR 1987, 1884 und zum Az. 4 C 37/84 - NJW 1987, 1348) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 60.84

    Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung eines Bebauungsplans; Aufhebung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06
    In seinem Urteil vom 21.11.1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 (vgl. auch die Parallelentscheidungen zum Az. 4 C 60/84 - BRS 46 Nr. 4 = ZfBR 1987, 98 = UPR 1987, 1884 und zum Az. 4 C 37/84 - NJW 1987, 1348) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06
    Eine solche Amtsermittlung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn ein im Ansatz im Verfahren eingeführter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkt vorliegt, der von ins Auge springender Bedeutung für einen potentiellen Mangel des strittigen Verwaltungsakts ist und allenfalls noch der klarstellenden Darlegung durch einen anderen Beteiligten als den Beschwerdeführer bedarf (vgl. VGH München, B. v. 27.08.2002 - 8 CS 02.1514 - VGHE 55, 150 = NVwZ-RR 2003, 154 = BayVBl 2003, 304 - zit. nach juris; vgl. auch Senatsbeschluss 04.01.2006 - 3 M 144/05 - DÖV 2006, 790 - zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2006 - 3 M 144/05

    Baugenehmigungsfreie Baustellenerrichtung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06
    Eine solche Amtsermittlung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn ein im Ansatz im Verfahren eingeführter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkt vorliegt, der von ins Auge springender Bedeutung für einen potentiellen Mangel des strittigen Verwaltungsakts ist und allenfalls noch der klarstellenden Darlegung durch einen anderen Beteiligten als den Beschwerdeführer bedarf (vgl. VGH München, B. v. 27.08.2002 - 8 CS 02.1514 - VGHE 55, 150 = NVwZ-RR 2003, 154 = BayVBl 2003, 304 - zit. nach juris; vgl. auch Senatsbeschluss 04.01.2006 - 3 M 144/05 - DÖV 2006, 790 - zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    Keine Rolle spielt dabei, dass die für eine Normenkontrolle geltende Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO abgelaufen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2006 - 4 BN 29.06 - BauR 2007, 515).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10

    Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender

    Hierfür maßgeblich sind insbesondere die Parameter der Gebäudehöhe (§ 16 Abs. 1 BauNVO), der Grundfläche und der Baumasse (§ 16 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BauNVO; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.06.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 515 f.).
  • VG Stuttgart, 15.03.2016 - 10 K 1251/13

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einkaufszentrums -

    Soweit ersichtlich, hat es die Rechtsprechung bisher offen gelassen, ob eine Behörde bei der Entscheidung eines Einzelfalls dazu berechtigt ist, dann, wenn sie Zweifel an der Gültigkeit eines Bebauungsplans hat und es auf dessen Gültigkeit ankommt, diesen Zweifeln zu folgen und den Bebauungsplan nicht anzuwenden (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 21.11.1986 - 4 C 22/83 -, BVerwGE 75, 142, 146 und Juris, Rn. 14; ebenso OVG MV, Beschluss vom 19.10.2006 - 3 M 63/06 -, Juris Rn. 24; ablehnend: Nds. OVG, Beschlüsse vom 09.03.2012 - 1 LA 231/09 -, Juris Rn. 62, und -1 LA 254/09 -, Juris Rn. 89, und VG München, Urteil vom 13.01.2009 - M 1 K 08.3806 -, Juris Rn. 27; eher bejahend VG Koblenz, Urteil vom 28.07.2009 - 7 K 13/09.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Vielmehr hat unter den oben dargelegten Gesichtspunkten die Beigeladene zu 2 zu entscheiden, ob sie gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 4 aufhebt - alsdann wären beide Vorhaben durch den Antragsgegner nach § 35 BauGB zu beurteilen -, ob sie ein Verfahren zu dessen Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB einleitet, um zu versuchen, die aufgezeigten Mängel zu beseitigen, oder ob sie ein gänzlich neues Bebauungsplanverfahren einleitet unter gleichzeitiger Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 4. Dabei käme auch der Erlass einer Veränderungssperre in Betracht (siehe dazu Senat, B. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - NordÖR 2007, S. 80 = BRS 70 Nr. 150; BVerwG, U. v. 21.11.1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 172 = NJW 1987, S. 1344).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07

    Klage gegen Ersetzung des Einvernehmens nur bei Verletzung der Planungshoheit

    Klagt eine Gemeinde gegen einen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid - wie hier den angefochtenen Bescheid zur Genehmigung von 9 Windenergieanlagen -, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht; denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815; Hess.VGH, Beschlüsse vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - und vom 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 - jeweils JURIS; OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515; a.A. noch BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 - NVwZ 1991, 1076; VGH BW, Urt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - DVBl. 1998, 909; OVG B-B., Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100).

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung auch im Hinblick auf das einstweilige Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO an (so auch: OVG MV, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2007 - 3 M 14/07

    Zulässigkeit eines Pferdestalls im allgemeinen Wohngebiet

    Hiervon ist allerdings eine Ausnahme zu machen, wenn eine im Ansatz im Verfahren eingeführter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkt vorliegt, der von ins Auge springender Bedeutung für einen potenziellen Mangel des strittigen Verwaltungsakts ist und allenfalls noch der klarstellenden Darlegung durch einen der anderen Beteiligten als dem Beschwerdeführer bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 19.10.2006 - 3 M 63/06 - NordÖR 2007, S. 80).
  • VG Ansbach, 18.06.2021 - AN 17 S 21.00427

    Eilantrag einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Wohnanlage - Wirkung des

    Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorhaben war jedoch aufgrund Plankonformität des beantragten Bauvorhabens nicht nötig (vgl. OVG MV - B.v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - juris Rn. 35; Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 140. EL Oktober 2020, § 36 Rn. 18), so dass die mangelnde Ersetzung keine Rechtsverletzung der Gemeinde begründen kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 78/15

    Recht aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei Geltendmachung der Unwirksamkeit ihres

    Wie der Senat bereits entschieden hat (B. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 -NordÖR 2007, 80 = BauR 2007, 515), kann eine Gemeinde die unerwünschten Folgen einer Genehmigung auf Grund eines erkannt unwirksamen Bebauungsplanes nicht dadurch verhindern, dass sie dessen Ungültigkeit geltend macht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2010 - 3 K 27/08

    Bebauungsplan; Schutz der Innenstadt vor zentrumsschädlichen Kaufkraftabflüssen

    Der Senat lehnte im Beschwerdeverfahren den Antrag durch Beschluss vom 19.10.2006 - 3 M 63/06 (veröff. in NordÖR 2007, 80 = BauR 2007, 515 = LKV 2007, 232 = BRS 70 Nr. 150) mit folgender Begründung ab: Die Gemeinde könne die Verletzung der materiellen Planungshoheit nicht daraus herleiten, dass sie geltend mache, ihr eigener Bebauungsplan sei unwirksam, das an sich plankonforme Vorhaben sei daher nach § 34 BauGB zu beurteilen und sie habe das somit erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu Recht versagt.
  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 13.93

    Vorbescheid und Baugenehmigung für SB-Warenhaus mit Shop-Zone (7900 m²)

    Eine Inzidentkontrolle des Bebauungsplans bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 28.12.2000 - 4 BN 32.00 - Buchholz 3010 § 47 VwGO Nr. 145; v. 10.10.2006 - 4 BN 29/06 - BauR 2007, 515) unabhängig von der Einhaltung der Normenkontrollfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO möglich.
  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1797

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 15 ZB 20.470

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und Funktionslosigkeit von Baugrenzen

  • VG Greifswald, 02.04.2015 - 3 A 196/14

    Beschränkung des gebietsbezogenen Artzuschlages in einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2013 - 3 M 8/13

    Zur Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Erteilung einer Baugenehmigung ohne

  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 251/09

    Genehmigung einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich - Einvernehmen der

  • VG Halle, 03.11.2009 - 2 B 293/09

    Verdichtung einer allgemeinen Erschließungspflicht zu einer aktuellen

  • LG Münster, 17.04.2009 - 11 O 167/08

    Gemeinderatsmitglieder bei der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan als

  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01574

    Keine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

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